‘Diebstahl geistigen Eigentums’
Heise berichtet, dass eine spanische Richterin eine Klage auf Diebstahl geistigen Eigentums abgewiesen hat, weil der Angeklagte das urheberrechtlich geschützt Material zum rein privaten Gebrauch und ohne ‘Absicht der persönlichen Bereicherung’ getauscht habe, und damit der Tatbestand des Diebstahls nicht erfüllt sei:
Der spanische Phonoverband Promusicae hatte dem Mann vorgeworfen, in mehreren Fällen Musikdateien per E-Mail und in Chat-Räumen angeboten und selbst herunter geladen zu haben. Als Strafmaß hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von zwei Jahren sowie eine Geldbuße in Höhe von 7.200 Euro gefordert.